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DIGITAL STRATEGY

Aide à la primo-création: 12.000 Euro geschenkt!

Autorenbild: Irina Kipens | STELPS Digital Strategy
Irina Kipens | STELPS Digital Strategy
2. Sept.
3 Min. Lesezeit

Wie Sie die Erstgründer-Beihilfe in Luxemburg optimal für Ihren Start nutzen: Wer mit dem Gedanken spielt, im Großherzogtum Luxemburg ein Unternehmen zu gründen oder eine bestehende Gesellschaft zu reaktivieren, stößt schnell auf steuerliche und geografische Vorteile.


Doch das luxemburgische Wirtschaftsministerium hält für ambitionierte Gründer noch ein ganz besonderes Ass im Ärmel bereit: Eine finanzielle Starthilfe von insgesamt 12.000 Euro – komplett als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

In diesem Beitrag erfahren Sie genau, wie die sogenannte Aide à la primo-création funktioniert, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie dieses staatliche Startkapital optimal einsetzen, um Ihr Business von Tag eins an auf Erfolgskurs zu bringen.


Was ist die Erstgründer-Beihilfe und wie funktioniert sie?


Der luxemburgische Staat möchte Unternehmertum belohnen und das Risiko in der kritischen Anfangsphase minimieren. Die Aide à la primo-création ist eine finanzielle Überbrückung, die direkt auf das Geschäftskonto Ihrer neuen Gesellschaft (z. B. einer S.à r.l.) überwiesen wird.


  • Der Gesamtbetrag: Sie erhalten eine staatliche Unterstützung von 12.000 €.

  • Die Auszahlung: Der Betrag wird nicht auf einmal, sondern als monatliche Pauschale von 2.000 € über einen Zeitraum von 6 Monaten ausgezahlt.

  • Keine Rückzahlung: Das ist der wichtigste Punkt: Es handelt sich um eine reine Subvention (Subvention forfaitaire). Sie müssen das Geld zu keinem Zeitpunkt an den Staat zurückzahlen, sofern Sie Ihr Unternehmen wie geplant betreiben.


Das größte Plus: Volle Freiheit bei der Verwendung


Im Gegensatz zu vielen anderen Förderprogrammen ist dieser Zuschuss nicht an bestimmte Rechnungen oder Verwendungszwecke gebunden. Sie müssen dem Ministerium im Nachgang keine Quittungen vorlegen, um zu beweisen, was Sie mit dem Geld gekauft haben.

Sie können das Kapital völlig frei und flexibel dort einsetzen, wo der Schuh in der Startphase am meisten drückt:


  • Zur Absicherung Ihrer privaten Lebenshaltungskosten in den ersten Monaten.

  • Für laufende Betriebskosten wie Büromiete, Versicherungen oder Softwarelizenzen.

  • Für die strategische Marktausrichtung, Zielgruppenaktivierung und die Konzeptionierung Ihrer digitalen Sichtbarkeit.


Die 5 wichtigsten Kriterien für die Bewilligung

Da der Luxemburger Staat echtes, fokussiertes Unternehmertum fördern möchte, sind an die 12.000 Euro ein paar klare, rechtliche Bedingungen geknüpft. Prüfen Sie diese fünf Punkte vor der Antragstellung genau:

  1. Die 6-Monats-Frist (Eile geboten!): Der Antrag muss zwingend innerhalb von 6 Monaten nach der Ausstellung Ihrer allerersten Gewerbeberechtigung (Autorisation d’établissement) eingereicht werden. Liegt die Berechtigung schon länger ungenutzt in der Schublade, verfällt der Anspruch.

  2. Voller Fokus auf die Selbstständigkeit: Während des 6-monatigen Auszahlungszeitraums dürfen Sie keine anderen beruflichen Einkünfte erzielen. Das bedeutet: Kein Angestelltengehalt im Nebenerwerb und keine aktiven Einkünfte aus einer anderen Selbstständigkeit – weder in Luxemburg noch im Ausland (wie beispielsweise eine aktive Praxis in Deutschland).

  3. Echte Erstgründung: Sie dürfen in den vergangenen 10 Jahren keine Gewerbeberechtigung in Luxemburg besessen haben.

  4. Keine Fremdbeteiligungen: Sie dürfen keine Anteile von mehr als 25 % an einer anderen Gesellschaft halten.

  5. Fachliche Qualifikation: Sie müssen die offiziellen Voraussetzungen und Qualifikationen erfüllen, um die Gewerbeberechtigung für Ihre Branche überhaupt zu erhalten.

Ihr Fahrplan zum Zuschuss: In drei Schritten zum Startkapital


Die Antragstellung in Luxemburg ist vorbildlich digitalisiert und läuft unbürokratisch ab:

  • Schritt 1: Status aktivieren

    Beantragen Sie Ihre luxemburgische Gewerbeberechtigung für Ihr geplantes Business beim Wirtschaftsministerium.

  • Schritt 2: Kostenfreie Erstprüfung

    Nutzen Sie den hervorragenden und kostenfreien Beratungsservice der House of Entrepreneurship in Luxemburg. Die Berater prüfen Ihr Dossier vorab, damit beim eigentlichen Antrag nichts schiefgeht.

  • Schritt 3: Digitaler Antrag via MyGuichet

    Reichen Sie den Antrag ganz bequem online über das staatliche Portal MyGuichet.lu unter Verwendung Ihres LuxTrust-Zugangs ein. Nach der Bewilligung startet die monatliche Auszahlung automatisch.


Unser Fazit: Das perfekte Sprungbrett

Die Erstgründer-Beihilfe ist das ideale Fundament, um finanzielle Sorgen in der Startphase auszublenden und stattdessen direkt in die Professionalität Ihres Unternehmens zu investieren.


Als spezialisierte Unternehmensberatung für KMU und Start-ups im deutsch-luxemburgischen Grenzraum kennen wir die Schnittstellen zwischen staatlicher Förderung und digitaler Marktausrichtung genau. Wir validieren Ihr Geschäftsmodell, analysieren Ihre Zielgruppe und entwickeln die perfekte Kette, um Reichweite in echten Umsatz zu verwandeln – auf Wunsch eng verzahnt mit den luxemburgischen SME Packages, die bis zu 70 % Ihrer späteren Web-Umsetzung bezuschussen.


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