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STELPS GmbH | Digital Strategy
FAQ
Förderfähig sind bundesweit rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. Dazu gehören zum Beispiel Einzelunternehmer, Freelancer, Handwerksbetriebe, Kaufleute, Angehörige freier Berufe, Kleinunternehmen sowie Startups & Gründer, sofern die Gründung bereits formell erfolgt ist und Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs.
Voraussetzung ist, dass das Unternehmen weniger als 250 Beschäftigte hat und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweist.
Ja, das Alter des Unternehmens spielt bei der BAFA-Beratungsförderung eine entscheidende Rolle und teilt die Antragsberechtigten in feste Kategorien ein BAFA - Homepage - Unternehmensberatung.Das Alter bestimmt die Höhe der maximal förderfähigen Kosten, die Bedingungen für den Antrag und teilweise den Ablauf des Verfahrens:1. Einteilung nach FirmenalterJungunternehmen: Firmen, die weniger als 2 Jahre am Markt aktiv sind (ab dem offiziellen Gründungsdatum).Bestandsunternehmen: Firmen, die ab dem 3. Jahr nach der Gründung bestehen BAFA Unternehmensberatung - Wie du 50% Förderung erhältst! Fördermittel in Deutschland - IHK Wiesbaden. [1, 2, 3]Sonderfall: Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten werden unabhängig vom Alter gefördert BAFA Unternehmensberatung.2. Unterschiede bei den maximalen Kosten (Bemessungsgrundlage)Jungunternehmen erhalten mehr Spielraum. Die maximal förderfähigen Beratungskosten liegen bei 3.500 Euro. Bei einem Fördersatz von 80 % in Trier und den umliegenden Landkreisen entspricht das einem Zuschuss von bis zu 2.800 Euro.Bestandsunternehmen haben eine gedeckelte Bemessungsgrundlage von 3.000 Euro. Bei 80 % Förderung in Trier liegt der maximale Zuschuss somit bei 2.400 Euro.3. Unterschiede im AblaufJungunternehmen müssen verpflichtend vor oder während der Beratung ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner (z.B. der regionalen IHK oder Handwerkskammer) führen, um den Bedarf abzustimmen. Bestandsunternehmen können dieses Gespräch freiwillig nutzen, dürfen den Antrag aber auch direkt online ohne Vorgespräch einreichen
Die Höchstförderquote von 80 % gilt für die gesamte ehemalige Regierungsbezirks-Region Trier, die sich neben der kreisfreien Stadt Trier über vier umliegende Landkreise erstreckt. Wenn Ihr Unternehmen seinen Hauptsitz in einem der folgenden Gebiete hat, können Sie sich den 80 %-Zuschuss für die BAFA-Unternehmensberatung sichern: Landkreis Trier-Saarburg (z.B. Konz, Saarburg, Schweich, Hermeskeil)Eifelkreis Bitburg-Prüm (z.B. Bitburg, Prüm, Speicher)Landkreis Vulkaneifel (z.B. Daun, Gerolstein, Kelberg)Landkreis Bernkastel-Wittlich (z.B. Wittlich, Bernkastel-Kues, Morbach)Warum ist das so?Das BAFA richtet sich bei der Zuteilung nach den offiziellen EU-Regionalfördergebieten (gemäß des ESF Plus-Programms). Während weite Teile Westdeutschlands ("alte Bundesländer") nur eine Basis-Förderung von 50 % erhalten, gelten die Region Trier sowie die Region Lüneburg in Niedersachsen als strukturschwächere Ausnahmen und sind den ostdeutschen Bundesländern bei der maximalen Förderhöhe gleichgestellt.
Der Ablauf einer BAFA-Unternehmensberatung folgt einer strengen, bürokratischen Reihenfolge, bei der vor allem das Timing entscheidend ist. Wenn Sie die Reihenfolge missachten (z. B. den Vertrag zu früh unterschreiben), erlischt der Anspruch auf den Zuschuss komplett. Der Prozess unterteilt sich in fünf Phasen - während der wir natürlich jederzeit für Sie begleitend zur Verfügung stehen:1. Vorbereitung und BeratersucheBerater auswählen: Sie suchen sich einen Berater, der offiziell beim BAFA gelistet ist. Nur dessen Leistung ist förderfähig. So wie bei uns...Pflichtgespräch (nur für Jungunternehmen unter 2 Jahren): Sie führen ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem Regionalpartner (z. B. Ihrer IHK/HWK) und lassen sich ein Bestätigungsschreiben ausstellen.2. Die Antragstellung (Vor Beginn der Beratung!)Online-Antrag einreichen: Sie stellen den Förderantrag elektronisch über die BAFA-Antragsplattform.
Wichtig: Zu diesem Zeitpunkt darf noch kein Beratungsvertrag unterschrieben und keine Anzahlung geleistet worden sein.3. Die Freigabe abwartenPrüfung durch die Leitstelle: Eine zuständige Leitstelle (z. B. die DIHK-Leitstelle) prüft die formalen Voraussetzungen.Inaussichtstellung erhalten: Sie erhalten per E-Mail oder Post ein offizielles Informationsschreiben. Das ist die "grüne Karte" – die Zusage, dass Mittel für Sie reserviert sind. 4. Durchführung der BeratungVertrag & Start: Erst jetzt unterschreiben Sie den Beratungsvertrag und unsere eigentliche Beratung beginnt.Inhalte erarbeiten: Wir analysieren Ihr Unternehmen, decken Schwachstellen auf und erstellen Handlungsempfehlungen. Er fasst alles in einem detaillierten Beratungsbericht zusammen.Frist: Die Beratung muss innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens komplett abgeschlossen sein.5. Bezahlung und Rückerstattung (Verwendungsnachweis)Rechnung voll bezahlen: Der Berater stellt Ihnen die Rechnung. Sie müssen den Gesamtbetrag (inklusive Mehrwertsteuer) per Banküberweisung an den Berater zahlen.Unterlagen hochladen: Sie reichen den Verwendungsnachweis mitsamt Bericht, Rechnung und Kontoauszug digital beim BAFA ein.Auszahlung: Das BAFA prüft den Bericht final. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den Zuwendungsbescheid und das Geld wird auf Ihr Geschäftskonto überwiesen.
Förderfähig sind konzeptionelle und individuelle Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Die Beratung muss als Einzelberatung durchgeführt werden und darf pro Projekt fünf Tage beziehungsweise 40 Stunden nicht überschreiten.
Typische Themen sind zum Beispiel Marketing, Vertrieb, SEO, Mitarbeitergewinnung, HR, Konzeption, Geschäftsmodelle, Change-Management, Unternehmensnachfolge, Digitalisierung, IT-Sicherheit und KI-Beratung.
Unternehmen ohne Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten
Unternehmen mit mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder mehr als 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme
Unternehmen aus beratenden oder prüfenden Berufsgruppen wie Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchprüfung, Steuerberatung oder Rechtsberatung
Gemeinnützige Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Stiftungen
Unternehmen in Insolvenz oder mit vergleichbaren rechtlichen Ausschlusstatbeständen
Unternehmen, die nicht rechtlich selbständig sind oder die Fördergrenzen wegen Unternehmensverbünden, Konzernstrukturen oder verbundenen Unternehmen nicht eigenständig erfüllen
Städtische Unternehmen, Betriebe des Bundes oder der Länder sowie Unternehmen mit entsprechender öffentlicher Beteiligung
Ärzte, Apotheker und Physiotherapeuten auf Kundenseite nur eingeschränkt, in der Regel im Wesentlichen für Qualitätsmanagement
Betriebe der Landwirtschaft und Fischerei
Ärzte, Apotheker und Physiotherapeuten sind grundsätzlich förderfähig, wenn sie im Rahmen ihrer Kassenzulassung tätig sind. Die Beratung ist dann jedoch im Wesentlichen auf das Thema Qualitätsmanagement begrenzt. Da Tierärzte privat abrechnen und nicht über die Krankenkassen liquidieren, besteht diese thematische Einschränkung nicht, sie können vollumfänglich beraten werden.
Ja, auch nebenberuflich Selbstständige können die BAFA-Förderung (Förderung unternehmerischen Know-hows) grundsätzlich beantragen und erhalten. Das Programm unterscheidet formal nicht zwingend zwischen Haupt- und Nebenerwerb, solange die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind.
Formelle Anmeldung (Der offizielle Start)
Die selbstständige Tätigkeit darf kein reines "Hobby" sein. Der Kunde muss zum Zeitpunkt der Beratung zwingend offiziell angemeldet sein. Das BAFA prüft bei Nebenerwerbs-Gründern oder Teilzeit-Selbstständigen die nachfolgenden Kriterien:
Gewerbliche Tätigkeit: Es muss eine offizielle Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt vorliegen.
Freiberufliche Tätigkeit: Zutreffend auf viele Trainer, Coaches oder Therapeuten - hier muss Gewerbeschein oder Steuernummer vom Finanzamt für die selbstständige Tätigkeit zugeteilt worden sein.
Wichtig: Eine Beratung für Personen, die sich noch in der reinen Vorgründungsphase befinden (also noch keine Anmeldung haben), wird über dieses spezifische BAFA-Programm nicht gefördert.
Um die Rückerstattung (Zuschuss) nach einer erfolgreichen Unternehmensberatung beim BAFA abzurufen, müssen Sie als Kunde den sogenannten Verwendungsnachweis einreichen. Dies erfolgt vollständig digital über das Online-Portal des BAFA (Merkblatt zur Verwendungsnachweis- erklärung - BAFA.)Sie benötigen dafür die folgenden Dokumente und Formulare - wir stehen Ihnen selbstverständlich während des gesamten Prozesses beratend und unterstützend zur Seite.1. Das offizielle BAFA-Online-FormularElektronisches Verwendungsnachweisformular: Dieses Formular füllen Sie direkt im BAFA-Online-Portal aus (Informationen zur Antragstellung - BAFA). Es muss am Ende von Ihnen als Antragsteller digital oder ausgedruckt und unterschrieben (je nach gewähltem Signatur-Verfahren) übermittelt werden (Ausfüllhilfe zur Antragstellung | BAFA.De-minimis-Erklärung: Eine Bestätigung über bereits erhaltene staatliche Kleinbeihilfen (oft direkt im Online-Formular integriert).2. Unterlagen zu den Kosten und zur BezahlungBeraterrechnung: Unsere vollständige, detaillierte Rechnung.
Wichtig: Die Umsatzsteuer (MwSt.) ist für Sie als Unternehmen nicht förderfähig.Zahlungsnachweis: Der lückenlose Nachweis, dass Sie die Rechnung an uns bezahlt haben. Akzeptiert wird nur ein Kontoauszug (als PDF oder Scan) oder ein qualifizierter Überweisungsbeleg der Bank.
Wichtig: Barzahlungen oder Quittungen werden vom BAFA nicht anerkannt.
3. Nachweise über die BeratungsleistungDer Beratungsbericht: Das schriftliche Ergebnisdokument, das wir für Sie erstellen. Aus diesem Bericht muss der genaue Ablauf, die analysierte Situation Ihres Unternehmens und die Handlungsempfehlungen hervorgehen.Bestätigung des Beraters: Eine Erklärung des Beraters über die Einhaltung der Richtlinien (das stellen wir Ihnen zur Verfügung).
4. Nachweis für Jungunternehmen (unter 2 Jahre)Bestätigung des regionalen Informationsgesprächs: Wenn Ihr Unternehmen jünger als 2 Jahre ist, müssen Sie die schriftliche Bestätigung des Pflichtgesprächs (z.B. von der IHK oder Handwerkskammer) mitsenden. Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und ... 6-Montats-Frist beachten:
Sie müssen alle Unterlagen spätestens 6 Monate nach Erhalt des offiziellen Zulassungsschreibens (Inaussichtstellung der Förderung) beim BAFA hochgeladen haben.
Sie können die BAFA-Beratungsförderung pro Unternehmen mehrfach nutzen, allerdings gelten pro Betrieb und pro Beratungsart feste Obergrenzen. Die genauen Regeln für die Häufigkeit richten sich nach der aktuellen Richtlinie:1. Die Höchstgrenzen pro UnternehmenMaximale Anzahl: Ein Unternehmen darf insgesamt maximal zwei Beratungen über dieses Programm gefördert bekommen.Zeitraum: Diese zwei Beratungen können direkt nacheinander oder mit zeitlichem Abstand beantragt werden. Es gibt keine jährliche Begrenzung mehr, sondern ein absolutes Deckelungsprinzip pro Betrieb/Unternehmen/Antragssteller.2. Die inhaltliche TrennungKeine Doppelförderung: Sie dürfen die Förderung nicht zweimal für exakt dasselbe Thema oder dieselbe Fragestellung nutzen.Themen aufteilen: Sinnvoll ist es, die zwei Beratungsmöglichkeiten für unterschiedliche Schwerpunkte einzusetzen (z. B. die erste Beratung für die Optimierung des Marketings/Vertriebs und die zweite Beratung für die Digitalisierung von Prozessen oder die Finanzplanung).3. Wichtig für FolgeanträgeReihenfolge einhalten: Sie müssen die erste Beratung komplett abgeschlossen, bezahlt und den Verwendungsnachweis beim BAFA eingereicht haben, bevor Sie den zweiten Antrag stellen können. Beide Beratungen dürfen nicht parallel laufen.
Die aktuelle Richtlinie des Programms zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (ehemals „Förderung unternehmerischen Know-hows“) ist offiziell befristet und läuft noch bis zum 31. Dezember 2026.
Antragsfrist für Kunden: Bis zum 31.12.2026 können Sie noch Förderanträge im Rahmen der aktuellen Richtlinie über das BAFA-Portal einreichen.
Projektlaufzeit: Sobald ein Antrag bewilligt wurde, haben Sie in der Regel mehrere Monate Zeit, die Beratung formal durchzuführen und den Verwendungsnachweis einzureichen – das Projekt selbst kann sich also auch bis ins Jahr 2027 hineinziehen.
Regelung für Nachfolgeprogramme: In der Vergangenheit wurde dieses zentrale Beratungsprogramm der Bundesregierung nach dem Auslaufen einer Richtlinie fast immer durch eine modifizierte Anschluss-Richtlinie verlängert oder neu aufgelegt.
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