
BAFA-FÖRDERUNG
Investieren Sie in die Zukunft Ihres Unternehmens, während der Staat bis zu 80 % der Kosten übernimmt.
Als offiziell beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriertes Beratungs-Unternehmen begleiten wir KMU, Startups, Handwerks- & Gastronomie-Betriebe und Coaches, Trainer, Berater & Therapeuten bei der strategischen Neuausrichtung. Die BAFA-Förderung erfolgt über das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Standort der Betriebsstätte Ihres Unternehmens in Deutschland. Es gelten die offiziellen BAFA-Fördersätze:
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80 % Zuschuss für Unternehmen in Trier, den umliegenden Landkreisen sowie in den neuen Bundesländern (inklusive des Regierungsbezirks Lüneburg, ohne Berlin und Leipzig).
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50 % Zuschuss für Unternehmen in den alten Bundesländern (inklusive Berlin und Leipzig).
Gut zu wissen:
Der maximale Netto-Beratungswert (Bemessungsgrundlage) liegt pro Projekt bei 3.500 € für Jungunternehmer und bei 3.000 € bei Unternehmen, die älter als 3 Jahre sind. Das bedeutet für Sie einen staatlichen Zuschuss von bis zu 2.800 € bei 80% Förderung (1.750 € bei 50% Förderung).
Weitere Detailinformationen rund um das Thema finden Sie auch in unseren FAQ's.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Das Programm richtet sich an rechtlich selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe mit Sitz in Deutschland. Dazu gehören:
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Therapeuten & Heilberufe (z. B. Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Logopäden)
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Handwerker & Dienstleister (z. B. Elektriker, Schreiner, Agenturen)
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Startups & Gründer (sofern die Gründung bereits formell erfolgt ist)
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Gastronomie & Hotellerie: Verkaufspsychologische Positionierung und digitale Gäste-Gewinnung für mehr Auslastung abseits der Stoßzeiten.
Voraussetzung: Ihr Unternehmen muss die KMU-Kriterien der EU erfüllen (weniger als 250 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro).


WAS WIRD GEFÖRDERT?
UND WAS NICHT?
Das BAFA fördert ausschließlich die strategische und konzeptionelle Beratung.
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Gefördert wird: Die Erarbeitung von Sichtbarkeitsstrategien, Zielgruppenanalysen, Positionierungskonzepten sowie die Ausarbeitung einer nutzerpsychologischen Struktur (Neurowebdesign-Konzept).
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Nicht gefördert wird: Die rein operative Umsetzung (z. B. das eigentliche Programmieren der Website, das Designen von Logos oder das Schalten von bezahlten Werbeanzeigen). Diese Umsetzung führen Sie im Anschluss in Eigenregie oder über Partner durch.

Der Ablauf
in 4 einfachen Schritten
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Erstgespräch & Angebot: Wir führen eine unverbindliche Auftragsklärung durch und erstellen ein BAFA-konformes Angebot für Ihre Digitalstrategie.
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Förderantrag stellen: Sie reichen den Antrag online über das BAFA-Antragsportal ein. Wichtig: Sie dürfen erst nach der offiziellen Bestätigung durch das BAFA mit der Beratung starten.
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Strategie-Beratung: Wir erarbeiten gemeinsam Ihr Emotional-Marketing- und Sichtbarkeitskonzept. Sie erhalten einen detaillierten, schriftlichen Beratungsbericht.
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Zuschuss-Auszahlung: Sie zahlen unsere Rechnung und laden den Verwendungsnachweis (Bericht, Rechnung, Kontoauszug) im BAFA-Portal hoch. Das BAFA überweist den Zuschuss direkt auf Ihr Geschäftskonto.
Machen Sie den Förder-Check:
Wir führen Sie sicher & bequem durch das Antragsverfahren. Der Prozess läuft für Sie vollkommen digital ab. Möchten Sie prüfen lassen, ob Ihr Unternehmen die Kriterien erfüllt? Nutzen Sie jetzt unser unverbindliches & kostenfreies Erstgespräch.



















